in kürze ALLEIN ERZIEHENDE : Entlastung erfolgt doch
Allein Erziehende bekommen nun doch den Entlastungsbetrag von 1.308 Euro für alle Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, also auch für erwachsene Kinder in Ausbildung. Die bisher strengen Voraussetzungen wurden jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2004 aufgehoben, wie die Zeitschrift Test berichtet. (ap)