: Entgeld für Strafgefangene
Briefe aus dem KnastFreitag, 11. März 1994
Entgelt für Strafgefangene
Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen hat die Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingestellt. U.a. ging es um die Entlohnung von Strafgefangenen für die in der Haft geleistete Arbeit. Die Bundesjustizministerin Leutheusser- Schnarrenberger äußerte sich zu den erhobenen Vorwürfen folgendermaßen: „Was die Höhe des Entgelts für Strafgefangene angeht, ist von seiten des Bundesjustizministeriums darauf hingewiesen worden, daß ein Recht der Gefangenen auf Entlohnung ihrer in der Haft geleisteten Arbeit in der Höhe des üblicherweise gezahlten Tariflohns, wie es die Beschwerdeführer für sich reklamieren, völkerrechtlich nicht garantiert ist. Langfristig ist es aber Ziel der Bundesregierung, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Verbesserung der Arbeitsentlohnung für Gefangene zu erreichen.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen