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Endlich wieder kirchliche Feiertage

Berlin (dpa) - In der DDR gelten wieder alle kirchlichen Feiertage. Dies hat am Freitag die Volkskammer in Ost-Berlin auf Antrag der CDU/DA-Fraktion bei der Änderung des Arbeitsgesetzbuches beschlossen. Gleichzeitig wird der 7. Oktober als Verfassungstag der DDR abgeschafft. Danach gelten künftig - abgesehen von noch regional festzulegenden Besonderheiten - folgende Feiertage: 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag, 1. Mai, Himmelfahrt, Pfingstsonntag und Pfingstmontag, Buß- und Bettag sowie die beiden Weihnachtsfeiertage.

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