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Embryonenschutzgesetz: Bundesrat widerspricht

Bonn (taz) — Der Gesundheitsausschuß des Bundesrats hat dem vor zehn Tagen vom Bundestag verabschiedeten Embryonenschutzgesetz widersprochen und den Vermittlungsausschuß angerufen. Auf Initiative des SPD-regierten Bremen soll auf diesem Wege ein konsequentes Verbot der Geschlechtswahl erreicht werden.

Im Gesetz, welches gegen die Stimmen von SPD und Grünen verabschiedet wurde, hat die Bundesregierung das grundsätzliche Verbot der Geschlechtswahl durch eine Ausnahmeregelung faktisch aufgehoben und nach Meinung der Opposition ein „Einfallstor“ für eugenische Maßnahmen geschaffen. Mit der im Gesetz als Beispiel angeführten geschlechtsgebundenen Erbkrankheit werde künftig eine „Meßlatte“ für eine sogenannte vermeidbare Behinderung eingeführt, fürchten die Grünen. Das Gesetz sei deshalb der erste Schritt, die „Qualität“ menschlichen Lebens zu bewerten.

Weil zur nächsten Sitzung des Bundesrats am kommenden Freitag erstmals auch die fünf ehemaligen DDR-Länder vertreten sein werden, dürfte der Ruf nach dem Vermittlungsausschuß allerdings kaum Bestand haben. Dann nämlich verfügen die CDU-regierten Länder bei insgesamt 68 Stimmen wieder über eine satte Mehrheit von 35 Stimmen. gn

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