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Eltern töteten fünf ihrer neugeborenen Kinder

■ In Magdeburg steht ein Ehepaar vor Gericht, das zwischen 1984 und 1988 fünf neugeborene Kinder getötet und verbrannt hatte

Magdeburg (dpa) - Vor dem Bezirksgericht Magdeburg hat das Ehepaar Margitta und Manfred Fiedler aus der Harzgemeinde Wernigerode gestanden, zwischen 1984 und 1988 fünf ihrer Neugeborenen getötet und verbrannt zu haben. Zu ihren Motiven machten sie keine Angaben. Manfred Fiedler bedauerte lediglich, sich auf Wünsche seiner Frau eingelassen zu haben.

Der erste, zehnstündige Verhandlungstag vor dem ersten Strafsenat wurde von zwei Schwächeanfällen Margitta Fiedlers unterbrochen. Es kam der erste Kindermord von 1984 zur Sprache. Die Angeklagten sagten, sie hätten kein Kind mehr haben wollen und seien deshalb kurz vor der Geburt eines unerwünschten Sohnes übereingekommen, das Baby beiseite zu schaffen.

Manfred Fiedler berichtete, er sei zwar gegen die Tötung gewesen und habe eine Adoption vorgeschlagen, doch habe er sich dann auf den Wunsch seiner Frau eingelassen. In ihrer Vernehmung schilderten die Eheleute stockend, wie sie dem Neugeborenen nach der Geburt Zellstoff in den Mund stopften und das Baby dann in einen Wäschekorb steckten. Später habe der Vater, von Beruf Heizer, das Kleinkind nachts an seinem Arbeitsplatz im Ofen des Kurheims „Sennhütte“ verbrannt. Auf diesem Wege sollen der Anklage zufolge noch vier weitere Kinder getötet worden sein.

Vor dem Gericht schilderten die Eltern ihren Lebensweg bis zu ihrer „Liebesheirat“ im Jahr 1971: Aus der Ehe gingen bis 1983 fünf Kinder hervor. Danach habe im Eheleben mehr und mehr der Alkohol eine dominierende Rolle gespielt. Jahrelang sei täglich eine Flasche Schnaps getrunken worden. Die Angeklagten erzählten, sie hätten ursprünglich vier Kinder geplant. Als der fünfte Sohn geboren wurde, wollten sie keinen weiteren Nachwuchs.

Manfred Fiedler sagte aus, seine Frau habe in der Ehe den Ton angegeben. Er habe sich ihr unterworfen. Seine Frau hatte seit Anfang der 80er Jahre nicht mehr gearbeitet und erst 1988 wieder eine regelmäßige Tätigkeit als Putzfrau angenommen.

Zu Beginn der Verhandlung hatten zahlreiche Fotografen die Angeklagten umlagert und einem Blitzlichtgewitter ausgesetzt. Der Prozeß wurde gestern fortgesetzt.

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