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Elf Verfahren wegen Todesschüssen

Berlin (dpa) - Die Militärstaatsanwaltschaft in der DDR ermittelt in elf Fällen, bei denen Menschen an der innerdeutschen Grenze ums Leben kamen. Das sagte DDR -Militäroberstaatsanwalt Oberst Bösel dem BRD-Fernsehmagazin Kontraste. Seit dem Bau der Mauer 1961 habe es 192 Opfer gegen. Bösel sieht aber „keinen Handlungsbedarf“, wenn keine Anzeigen vorliegen. Obwohl die bereits erstatteten Anzeigen auf Mord oder Totschlag lauteten, ermittelt Bösel gegenwärtig wegen Dienstpflichtverletzung auf der Grundlage des Paragraphen 262 des DDR-Strafgesetzbuches: „Wir untersuchen also, ob die Grenzposten die Dienstvorschriften eingehalten haben, oder ob sie Verletzungen der Dienstvorschriften begangen haben.“ Bösel sei nicht der Auffassung, daß es sich bei den Todesschützen um Gewalttäter handelt, berichtet das Magazin. Der Militäroberstaatsanwalt habe sogar für Straffreiheit plädiert.

Zum ersten Mal wurde gestern in dem Magazin der bislang geheimgehaltene Schießbefehl gezeigt: Darin hieß es ausdrücklich: „Die Wachen, Posten uhd Streifen der Grenztruppen an der Staatsgrenze 'West‘ sind verpflichtet, die Schußwaffe anzuwenden.“

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