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Elektronisches Grundbuch

Bremen (taz) – Mit der Einführung des elektronischen Grundbuches bei den bremischen Amtsgerichten ist das Grundbuchwesen jetzt reformiert worden. Die Entwürfe werden nicht mehr schriftlich vorformuliert, sondern unmittelbar in das elektronisch geführte Grundbuch eingegeben. Das elektronische Grundbuch ermöglicht allen, die das Grundbuch zur Erfüllung ihrer Aufgaben häufig einsehen müssen, sich zu Einsichtszwecken im Wege des automatisierten Abrufverfahrens unmittelbar an das elektronische Grundbuch anzuschließen. Nach Hamburg ist Bremen das zweite Bundesland, das alle Grundbücher auf das elektronische Verfahren umgestellt hat.

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