: Eklat um Staatsschutz–Zeugen
München (taz) - Mit einem Eklat begann am vergangenen Montag der Prozeß gegen vier Münchner wegen „verfassungswidrigem Einwirken auf die Bundeswehr“ vor dem Landgericht München I. Auf der Pressebank saß während der Verhandlung ein Beamter des Staatsschutzes, der als Zeuge im Prozeß gegen die Angeklagten aussagen sollte. Staatsanwalt Mützel wußte Bescheid, sah jedoch keinen Anlaß einzugreifen. Erst auf Protest der Anwälte mußte der Beamte den Saal verlassen. In der 21seitigen Anklageschrift wird den Angeklagten „fortgesetztes verfassungsfeindliches Einwirken auf die Bundeswehr in Tateinheit mit Aufforderung zu Straftaten“ vorgeworfen. Grund: Das antimilitaristische Flugblatt „Rekrutenabschied“, das von den Angeklagten vor den Kasernen verteilt wurde und die „neuen Rekruten auffordert, ihren Kopf nicht mit dem Stahlhelm in der Kleiderkammer zu vertauschen“. Für die Staatsanwaltschaft stand damit fest, daß hier letztlich eine an Waffen ausgebildete Truppe geschaffen werden soll, die von innen bei der Zerstörung der freiheitlich–demokratischen Grundordnung der Bundesregierung mithilft. Die Strafandrohung beträgt fünf Jahre. Der Prozeß wird fortgesetzt.
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