: Einwandern könnte leicht sein
■ Betr.: „Beim Blute meines Groß vaters“, taz vom 12.1.94
Ein Aufstöhnen des Wiedererkennens geht durch binationale Reihen, hat man den Artikel von Martina Sabra über die Schwierigkeiten gelesen, einen deutschen Paß zu erhalten. Ja, entfährt es einem, würden sich unsere Chefs in Bonn doch endlich einmal den Realitäten stellen und unsere Bundesrepublik als das anerkennen, was sie doch tatsächlich schon so lange ist, ein Einwanderungsland nämlich. Dann würde das natürlich einige Dinge nach sich ziehen, die individuelle wie allgemeine Erleichterung schaffen würden. Wie zum Beispiel Einbürgerungen auf Antrag nach fünf Jahren zu Kosten, die dem tatsächlichen, vereinfachten Verwaltungsaufwand entsprechen, siehe die heutigen Einbürgerungen nach Paragraphen 85, 86 Ausländergesetz, die zwar auch noch immer ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen, aber zum Preis von 100 DM zu haben sind. Ohne Ariernachweise aus der Vergangenheit des deutschen Partners, die ja durchaus schon einmal die Geburtsurkunden von Großvätern ersetzen können. Ließe man darüber hinaus noch die Beibehaltung der „alten“ Staatsangehörigkeit zu, wäre die Kuh vom Eis.
Auch die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach Eheschließungen könnten so radikal reformiert werden, daß sie sowohl den Steuerzahler als auch die jeweils Betroffenen extrem entlasten würden. Zum Beispiel das amerikanische Modell: Erteilung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis (conditional „Greencard“) nach der Eheschließung für zwei Jahre in der Größe einer Scheckkarte. Danach weist das Paar, zum Beispiel durch einen gemeinsamen Mietvertrag, per Post nach, daß sie noch zusammen leben, die unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis kommt dann per Post zurück. Kein Gerenne zur Ausländerbehörde, auch nicht, wenn der Paß abläuft. Doris Pfeiffer-Pandey, IAF, Verband binationaler Familien und Partnerschaften, Frankfurt
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