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Einspruch!Die Frist läuft ab

Die an den baden-württembergischen Hochschulen bis Sommersemester 1999 erhobene Einschreibegebühr von 100 Mark ist wahrscheinlich verfassungswidrig. Das findet der Asta der Uni Freiburg gut – weist aber darauf hin, dass die Widerspruchsfrist gegen die Gebühren Ende des Jahres abläuft. Nur jene Studierenden kriegen (seit 1997) bezahlte Gebühren zurück, die einen Rückzahlungsanspruch geltend machen. Entsprechende Formulare können über die Asta-Homepage abgerufen werden: http://www.u-asta.de.

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