Einsatz der Bundesmarine unklar

■ Noch keine Entscheidung über Entlastungseinsätze der Bundesmarine für Golf–Einsatz von NATO–Partnern / Vorübergehende Stationierung im Mittelmeer / Einsatz außerhalb des NATO–Gebietes nicht zulässig

Bonn (dpa) - Bonn hat noch keine Entscheidung über Einsätze der Bundesmarine zur Entlastung der NATO–Partner getroffen, die Schiffe in den Persischen Golf entsandt haben. Der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Winfried Dunkel, wies am Montag auf Anfrage entsprechende Pressemeldungen vom Wochenende zurück. Darin hieß es, im Mittelmeer solle ein neuer „Ständiger Einsatzverband“ der NATO unter deutscher Beteiligung aufgestellt werden. Als Vorbild würden die NATO–Einsatzgruppen für den Atlantik und den Ärmelkanal dienen. Schon seit langem gibt es nach Darstellung von Dunkel im Mittelmeer einen Einsatzverband der NATO, der lediglich von Zeit zu Zeit zu Übungen zusammengezogen wird. Es sei schon immer das Ziel der NATO, diese Einheiten möglicherweise in einen „Ständigen Einsatzverband Mittelmeer“ umzuwandeln. Dunkel verwies darauf, daß die deutsche Marine im Augenblick in einem Einzelfall zur Entlastung westlicher Schiffe im Persischen Golf beitrage. Das Begleitschiff „Saar“, der zum „Ständigen Einsatzverband Ärmelkanal“ abkommandiert wurde, übe zur Zeit routinemäßig mit anderen NATO–Einheiten im Mittelmeer. Zu diesem Verband gehöre auch der Minensucher „Weilheim“. Von einer Stationierung der beiden Schiffe im Mittelmeer könne keine Rede sein. Die Entsendung der „Saar“ darf nach den Worten von Dunkel nicht als eine „Vorwegnahme“ der Ergebnisse der noch laufenden Konsultationen in der nordatlantischen Allianz verstanden werden, zeitweise deutsche Zerstörer oder Fregatten in die Regionen des NATO–Vertragsgebietes zu entsenden, in denen amerikanische und andere westliche Schiffe für Aufgaben im Persischen Golf abgezogen werden. Die Bundesregierung hatte klargestellt, daß eine Entsendung von Marineeinheiten zur Sicherung der Öltransporte im Golf nicht möglich sei. Ein Einsatz außerhalb des NATO–Gebietes ist nach der bundesdeutschen Verfassung nicht zulässig.