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■ EinkaufsfahrtKostenerstattung

Bonn (dpa) – Einzelhändler dürfen ihren Kunden ab sofort nicht nur die Parkgebühr, sondern auch die Kosten für die Einkaufsfahrt mit Bus oder Bahn erstatten. Allerdings muß der Betrag in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der gekauften Ware stehen. Auf diese Änderung der Zugabeverordnung hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hingewiesen.

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