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Eingeschränkter Stasi-Beauftragter

Berlin. Der Pfarrer Martin Gutzeit wird »Landesbeauftragter für die Aufarbeitung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR«. Das Gründungsmitglied der SPD der DDR hat die Zustimmung der CDU-Fraktion erhalten. Damit ist die notwendige Mehrheit für seine Wahl gegeben. FDP und PDS wollen die Kandidatur ebenfalls unterstützten, lediglich das Bündnis 90/ Grüne will Gutzeit erst anhören, bevor es ein Votum abgibt. Trotz dieser breiten Unterstützung kann der Pfarrer nicht, wie vorgesehen, in der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses gewählt werden. Ihm fehlt für seine Tätigkeit die gesetzliche Grundlage. SPD und CDU hatten lediglich einen einfachen Parlamentsbeschluß über die Einsetzung eines Stasi-Beauftragten eingebracht. Das reicht nach Einschätzung des Datenschutzbeauftragen Hansjürgen Garska nicht aus. Er moniert, daß der Stasi-Beauftragte, ohne gesetzliche Grundlage, Betroffenendaten nur mit deren Einwilligung einsehen dürfe. Auf diese Weise sei aber eine sinnvolle Beratung und Hilfeleistung »nur sehr eingeschränkt möglich«. Zudem müsse geklärt werden, »wer für die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen des Landesbeauftragten verantwortlich ist und eine entsprechende Rechtsaufsicht ausübt«. Eine Beiordnung zu seiner Behörde, wie von den Koalitionsparteien vorgesehen, will Garska auf keinen Fall akzeptieren. dr

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