: Eine zusätzliche Gefährdung
■ betr.: Grüner Pfeil
§3 Abs. 2 a der Straßenverkehrsordnung verpflichtet die Fahrzeugführer/innen, sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. 1993 starben auf Berlins Straßen 21 Kinder durch Verkehrsunfälle, die meisten dieser Kinder könnten noch leben, wenn sich die am Unfall beteiligten Fahrzeugführer/innen dieser Verpflichtung gemäß verhalten hätten.
Ein Mehr an Verantwortung für die einzelnen Verkehrsteilnehmer/ innen (vor allem die gesunden Erwachsenen) durch etwas weniger an Verregelung des Verkehrs wäre sehr wünschenswert. Bei dem von der Polizei beklagten ständig anwachsenden Verkehrsrowdytum stellt jedoch die Freigabe des Abbiegens bei Rot für die schwächsten Verkehrsteilnehmer/innen auf jeden Fall eine zusätzliche Gefährung dar. Man kann nur hoffen, daß die oberste Straßenverkehrsbehörde bei ihrer Entscheidung über die Anwendung des Grünen Pfeils im Einzelfall die Sicherheit im Straßenverkehr über das Motto „Auflösung des Staus“ stellt. Elfi Jantzen
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen