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Eine Verfassung für Berlin

Berlin (ap) - Noch in diesem Herbst sollen in beiden Teilen Berlins weitgehend gleichartige Verfassungen gelten. Der gemeinsame Ausschuß zur Vorbereitung der Einheit Berlins vertritt, daß eine Verfassung für die ganze Stadt erst nach Gesamtberliner Wahlen in Kraft treten könne, die zeitgleich mit gesamtdeutschen Wahlen stattfinden sollten. Als Zwischenlösung solle auf der Grundlage der Berliner Verfassung von 1948 ein Vorschlag ausgearbeitet werden, über den das Abgeordnetenhaus in West- und die Stadtverordnetenversammlung in Ost-Berlin abstimmen sollten.

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