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Einbürgerung abgelehnt

MANNHEIM dpa ■ Bei berechtigten Zweifeln an der Verfassungstreue von Ausländern können die deutschen Behörden deren Einbürgerung zu Recht ablehnen. Mit einer entsprechenden Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Berufungsklage eines 56 Jahre alten ehemaligen islamischen Rechtsgelehrten (Muftis) aus der Türkei abgewiesen. Das Urteil wurde gestern in Mannheim veröffentlicht.

Der frühere Mufti hatte für den radikal-islamischen Verband Verband der islamischen Vereine und Gemeinden Köln (ICCB) gearbeitet. Eigenem Bekunden zufolge arbeitet der Mann inzwischen als Kaufmann und hat sich von der islamischen Bewegung gelöst. Das Gericht urteilte jedoch, dass bei fehlendem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung die Ablehnung der Einbürgerung nicht zu beanstanden sei.

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