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Einbürgern

Die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein sollen künftig allein über die Einbürgerung von AusländerInnen entscheiden. Das kündigte Innenminister Ekkehard Wienholtz (SPD) gestern an. Bisher wurden alle Anträge noch einmal im Innenministerium überprüft. Die Verwaltungsgebühren von 100 Mark für das Bearbeiten der Anträge sollen deshalb an die Kommunen fließen. Im Vorjahr wurden im Innenministerium 900 Anträge bearbeitet. Anspruch auf Einbürgerung haben AusländerInnen, die seit mindestens 15 Jahren in Deutschland leben und „einen hohen Grad an Integration“erreicht haben. Junge AusländerInnen, die ihre Einbürgerung zwischen dem 16. und 23. Lebensjahr beantragen, müssen acht Jahre im Land gelebt und sechs Jahre eine deutsche Schule besucht haben.

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