■ „Einblick“: Verfahren eingestellt
Karlsruhe (dpa) – Gegen den mutmaßlichen Urheber der Neonazi-Hetzbroschüre „Der Einblick“ besteht kein Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, sondern lediglich wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Bedrohung bzw. versuchter Nötigung. Fast zwei Wochen nach seiner Entlassung aus der U-Haft hat die Bundesanwaltschaft daher das Verfahren gegen den 25jährigen mutmaßlichen Autor und sieben weitere namentlich bekannte Beschuldigte an die zuständige Staatsanwaltschaft beim Landgericht Darmstadt abgegeben.
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