: Einbahn frei fürs Rad
■ Verkehrsministerium plant eine neue Richtungsstraßenverordnung
Bonn/Berlin (dpa/taz) – Im nächsten Jahr soll versuchsweise erlaubt sein, was viele ohnehin tun. Das Bonner Verkehrsministerium arbeitet an einer neuen Änderung der Straßenverkehrsordnung. Sie sieht vor, daß Einbahnstraßen von Fahrrädern auch in der verbotenen Richtung befahren werden dürfen.
Die neue Regelung müsse noch mit den Bundesländern abgestimmt werden, sagte gestern eine Sprecherin des Verkehrsministeriums. Die Novelle soll bis zum Jahresende vorliegen und außerdem nur versuchsweise und unter Einschränkungen gelten. Ausgenommen von dem Test sind alle Einbahnstraßen, die als „Hauptverkehrsadern“ gelten. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat keine Bedenken. In Köln, Bremen und Freiburg ist freie Radfahrt auf ausgewählten Einbahnstraßen schon erlaubt. Die Erfahrungen seien gut, meint der Sprecher des VCD. Autofahrer neigten dazu, in Einbahnstraßen die Geschwindigkeit zu drosseln, der „Blickkontakt“ zu entgegenkommenden Radfahrern entschärfe die Unfallgefahr.
Der ADAC allerdings wirft der Bundesregierung vor, daß sie ihn an ihren Überlegungen nicht beteiligt habe. Die geplante neue Einbahnstraßenordnung sei „problematisch und gefährlich“. Der ADAC möchte seinen Kunden in jedem Fall die volle Breite jeder Straße erhalten. Autos, sagte gestern der Verbandssprecher, könnten auf Einbahnstraßen nämlich auch „ganz links“ fahren und dadurch zu einer „erheblichen Gefahr“ werden.
Manchmal reicht Farbe, um den Straßenkrieg zu entschärfen. Eine gestern veröffentlichte Untersuchung des hessischen Verkehrsministeriums ergab, daß Autofahrer farbige Fahrradstreifen am Straßenrand durchaus akzeptieren.
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