: Ein originäres Recht des Gesamtparlaments –betr.: „PDS darf Geheimdienste nicht kontrollieren“, taz vom 28.1.99
An der Kontrolle der Geheimdienste sind alle Teile des Parlaments zu beteiligen, auch die PDS. Die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste darf keine Belohnung sein für politisches Wohlverhalten von Parlamentsfraktionen. Vielmehr handelt es sich um ein originäres Recht des Gesamtparlaments. Die Tatsache, daß die PDS-Fraktion den früheren Spion Rupp beschäftigt, darf kein Vorwand sein, sie aus der Geheimdienstkontrolle auszuschließen. Alle Parteien und Fraktionen haben bereits nicht nur Mitarbeiter, sondern sogar Abgeordnete in ihren Reihen gehabt, die sich als Spione herausstellten – und sie sind dennoch in der parlamentarischen Kontrollkommission vertreten gewesen. Insbesondere SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sollen sich daran erinnern, wie lange auch die Bundestagsfraktion der Grünen seitens der damaligen Parlamentsmehrheit aus den Parlamentarischen Kontrollkommissionen ausgeschlossen blieb und wie SPD, FDP – und vor allem auch Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union – dafür gekämpft haben, daß keine Bundestagsfraktion – damals die Grünen – ausgegrenzt werden darf. [...]
Helga Killinger, ehem. Geschäftsführerin der Humanistischen Union, Gauting
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