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Archiv-Artikel

die kleine wortkunde Ein doch recht rasches Urteil

Von DAZ

Althaus und der kurze Prozess

Manchmal kommen einem ja Begriffe in den Sinn, die will man da gar nicht haben. Die gehören da auch gar nicht hin. Und trotzdem sind sie da, tauchen dann sogar in Überschriften auf und in Unterzeilen, in Einstiegen und Ausstiegen. „Kurzer Prozess“ war da zu lesen, im Zusammenhang mit dem raschen Urteil gegen Thüringens Ministerpräsidenten Dieter Althaus. Ist ja auf den ersten Blick auch gar nicht so falsch.

Einen Tag nach Anklage wegen fahrlässiger Tötung einer Skifahrerin wurde Althaus von der österreichischen Justiz schon zu 33.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Ein kurzer Prozess also. Aber: Obacht! So einfach kann man mit dieser Formulierung, die gerne auch umgangssprachlich erweitert als „kurzen Prozess machen“ verwendet wird, nicht hantieren. Denn schaut man mal nach, was das eigentlich heißt, kurzer Prozess, so liest man Ungeheuerliches: Ohne hinreichende Beweismittelerhebung sei da ein Urteil gefällt worden im kurzen Prozess, erklärt das Lexikon. Und Hintergrund sei überwiegend ein politisch motivierter, gegebenenfalls juristisch kaschierter Willkürakt. Oh wie böse, aber nein, sofort wieder vergessen!

Ganz schlimm wird es, wenn man zurückblickt. Denn dieses Wortpaar ist ein Überbleibsel aus, genau, der schlimmen Zeit. In deren Endphase wurde jenen der kurze Prozess gemacht, „durch die die deutsche Kampfkraft und Kampfentschlossenheit gefährdet“ wurde.

Nein, nein, nein nicht schon wieder ein Nazi-Vergleich. Doppelt und dreifach böse ist dieses Begriffspaar – und im Übrigen auch der Titel eines Films mit Robert De Niro und Al Pacino. Darin üben die beiden als Cops Selbstjustiz. Da ist allenfalls bei De Niro eine entfernte Ähnlichkeit mit Althaus erkennbar. Zumindest wenn man nur kurz hinsieht. DAZ