piwik no script img

Archiv-Artikel

das wichtigste Ein Sieg für die Frauen

SCHLESWIG/GLÜCKSTADT dpa Hauptamtliche Frauenbeauftragte in schleswig-holsteinischen Kommunen dürfen nicht aus Haushaltsnot entlassen werden. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig hervor. Dies gilt auch, wenn die Kommune weniger als 15.000 Einwohner hat. Gegen ihre Kündigung geklagt hatte die Frauenbeauftragte von Glücksburg. In der Verwaltungsreform 2006 war die Größe der Gemeinden, in denen Frauenbeauftragte hauptamtlich tätig sein müssen, von 10.000 auf 15.000 Einwohner heraufgesetzt worden.