: Ein Lottogewinner ist eine Person des öffentlichen Lebens
Der Boulevardpresse ist nun doch erlaubt, den Namen des Rekordgewinners im britischen Lotto zu veröffentlichen. Der noch anonyme Gewinner hatte am Samstag mit umgerechnet knapp 44 Millionen Mark den großen Lottoerfolg aller Zeiten in Großbritannien erzielt. In einer Eilentscheidung, die auf Antrag der Lotterie-Gesellschaft erging, untersagte das Hohe Gericht in London am Dienstag abend zunächst der Presse die Veröffentlichung der Identität des neuen Multimillionärs. Fünf Massenblätter legten jedoch Berufung ein und hatten gestern Erfolg. Das Hohe Gericht revidierte sein eigenes Urteil und erkannte, der Lottogewinner sei bereits eine Person des öffentlichen Lebens. Die Anwälte der fünf Blätter deuteten unterdessen an, daß die Zeitungen trotz des Erfolges den Namen des Lottogewinners nicht publizieren wollten, um dessen Wunsch nach Anonymität zu respektieren. Wer's glaubt...Foto: W. Borrs
Unser Mittel gegen Antifeminismus
Wir machen linken Journalismus aus Überzeugung: kritisch, unabhängig und frei zugänglich für alle. Es gibt keinen Bezahlzwang, keine Paywall. Das geht nur, weil sich viele freiwillig beteiligen und unsere Arbeit unterstützen. Auch im Digitalen muss Journalismus, der für mehr Gleichberechtigung eintritt, finanziert werden. Unsere Leser:innen wissen: Journalismus entsteht nicht aus dem Nichts. Damit wir auch morgen noch unsere Arbeit machen können, brauchen wir Ihre Unterstützung. Schon über 48.000 Menschen machen mit und finanzieren damit die taz im Netz - kostenlos für alle. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5 Euro sind Sie dabei. Jetzt unterstützen