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Archiv-Artikel

Ein Herz für Insekten

Israelischer Richter weist Klage von Krabbeltierhasser ab

TEL AVIV dpa/taz ■ Insekten dürfen sich nach einem Gerichtsurteil in israelischen Salaten aufhalten, wenn sie das möchten. Ein Gericht in Tel Aviv wies die entsprechende Klage eines Mannes gegen einen Schnellimbiss zurück, wie der Online-Nachrichtendienst ynet gestern berichtete. Der Imbissbesucher hatte einen Salat bestellt, in dem er mehrere lebende Insekten fand. Der erboste Esser klagte auf Schadenersatz in Höhe von umgerechnet mehr als 3.000 Euro wegen einer Magenverstimmung. Der Richter wies dies als Versuch zurück, sich auf Kosten des Restaurants zu bereichern, und verurteilte den Kläger sogar zu einer Strafe von umgerechnet fast 500 Euro. „In einem frischen Salat kann man nicht ausschließen, dass sich hier und dort Insekten einschleichen“, begründete der Richter das Urteil. „Insekten in einem Salat bedeuten nicht, dass dieser verdorben ist.“