piwik no script img

Eignungstests mitbe– stimmungspflichtig

Kassel (ap) - Testverfahren mit Punktzahlen zur Eignungsprüfung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst sind als Auswahlrichtlinien anzusehen und unterliegen daher der Mitbestimmung des Personalrats. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden. Vor dem Gericht hatte damit die Klage des Personalrats beim Fernmeldeamt in Frankfurt Erfolg, der sich dagegen wandte, daß ihm bei der Aufstellung der Testbogen für den Fernmeldedienst kein Mitbestimmungsrecht eingeräumt worden ist. Durch das Ausfüllen der Testbogen müssen die Bewerber auf Anweisung der Oberpostdirektion Frankfurt ihre Eignung nachweisen und eine bestimmte Mindestpunktzahl erreichen. (AZ: Verwaltungsgerichtshof BPV/TK 2029/86)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen