: Eigenständige DDR-Krankenkassen
Berlin (ap) - Der Ministerrat hat den Aufbau eigenständiger Krankenkassen und die öffentliche Finanzierung der Krankenhäuser beschlossen. Nach dem Vorbild der Bundesrepublik sollten die Krankenkassen in regionale, betriebliche und berufsbezogene gegliedert werden, erklärte das Gesundheitsministerium. Bei der Finanzierung der Krankenhäuser will die DDR-Regierung Voraussetzungen für Investitionen schaffen, um eine bedarfsgerechte Versorgung „zu sozial tragbaren Pflegesätzen zu gewährleisten“, hieß es. Die Beiträge für die Krankenkassen würden für die Übergangszeit eines Jahres einheitlich bei 12,8 Prozent liegen, danach sei ein Finanzausgleich der Kassen untereinander vorgesehen, erläuterte der Regierungssprecher. Die Rechtsaufsicht über die selbstverwalteten Körperschaften öffentlichen Rechts liege beim Gesundheitsministerium.
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