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Egon bleibt zu Hause: Das krenzt an Luxus

Karlsruhe/Berlin (dpa) – Ex-Staats- und Parteichef Egon Krenz darf vorerst in seinem Haus in Berlin-Pankow bleiben. Der Bundesgerichtshof hat am Freitag eine Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen den Kauf abgewiesen. Krenz hatte im Februar 1990 vom DDR-Ministerrat das Haus gekauft. Die Bundesrepublik wollte den Vertrag für nichtig erklären lassen, weil nicht der Ministerrat für den Verkauf zuständig war, sondern der Rat der Stadt Berlin. Diesem Argument folgte das Gericht nicht. Der Rechtsstreit geht nun in die nächste Runde.

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