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Eduscho–Entlassungen unwirksam

Bremen (ap) - Die Bremer Eduscho GmbH und Co. KG muß 65 Mitarbeiter, die sie am vergangenen Mittwoch fristlos entlassen hatte, vorerst weiterbeschäftigen. Das entschied am Dienstag das Arbeitsgericht Bremen. Arbeitsrichter Harald Paus sagte in der Urteilsbegründung, die Kündigungen des Kaffeerösters stünden in keinem Verhältnis zum auslösenden Vorgang. Ein voraufgegangener Warnstreik sei nicht illegal gewesen, weil er von der Deutschen Angestellten Gewerkschaft mit einem tarifmäßigen Ziel geführt worden sei. Die Mitarbeiter der Versandabteilung in der Kaffeerösterei hatten sich am 16. Oktober an einem Warnstreik beteiligt. Die Gewerkschaft wollte mit dieser Maßnahme den Forderungen nach einem verbindlichen Tarifvertrag für die Eduscho–Mitarbeiter Nachdruck verleihen. DIE NACHRICHTENREDAKTION UND KOORDINATION DER TAZ SUCHT KEINE CHEFIN Dennoch soll sie spürbar eingreifen und die Aufgaben einer Chefin vom Dienst erfüllen. In der taz heißt das unter anderem: den täglichen Überblick über die Nachrichtenlage geben, Diskussionen mit den Autoren, Koordination der täglichen Produktion. Das erfordert unter anderem: journalistische Vorbelastung als Redakteurin und Blattmacherin; Sicherheit in der Einschätzung von Stories und Texten; Bereitschaft, politisch Position zu beziehen und sie durchzusetzen; eine Vorstellung, warum die taz keine FR, kein konkret, nicht die Stuttgarter Zeitung und kein Jugendfunkmagazin ist. Und das alles zum taz–Einheitslohn. Bewerbungen mit Arbeitsproben und Werdegang bitte an: die tageszeitung, c/o Andreas Rostek, Wattstraße 11–12, 1000 Berlin 65 FORTSETZUNGEN VON SEITE 1

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