EUROPÄISCHER GERICHTSHOF : Rumäniens Ermitteln über Aufstand gerügt
STRASSBURG | Zwei Jahrzehnte nach dem Volksaufstand im rumänischen Temeswar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Rumänien wegen der schleppenden Ermittlungen verurteilt. Das Land habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Lebens verstoßen, das „effiziente“ und rasche Ermittlungen einschließe, so die Straßburger Richter. Zugleich wiesen sie die Regierung in Bukarest an, vier Rumänen jeweils 5.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Drei von ihnen wurden durch Schüsse verletzt. (afp)