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Archiv-Artikel

EUGH-URTEIL: AB DREI STUNDEN VERSPÄTUNG Wartende Fluggäste werden entschädigt

BRÜSSEL | Fluggäste haben bei Verspätungen von mindestens drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Ausnahmen seien nur möglich, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche und für die Fluggesellschaft unvermeidliche Umstände verursacht worden sei. Technische Probleme mit dem Flugzeug fielen nicht unter diese Ausnahmeregel. Der EuGH äußerte sich zu zwei Fällen in Deutschland und Österreich, in denen die betroffenen Passagiere Verspätungen von 25 beziehungsweise 22 Stunden hinnehmen mussten. Sie beantragten daraufhin eine Entschädigungszahlung in Höhe von 600 Euro pro Person, die laut einer EU-Verordnung von 2004 für Langstreckenflüge vorgesehen ist. (ap)