: EU hat nichts gegen Ökostrom
BRÜSSEL afp ■ EU-Recht steht den deutschen Gesetzen zur Förderung erneuerbarer Energiequellen nicht entgegen. Mit dieser Bewertung hat die EU-Kommission gestern ihre Prüfung der deutschen Gesetze anhand der EU-Beihilfevorschriften abgeschlossen. Staatsbeihilfen im Sinne des Gemeinschaftsrechts stellten die deutschen Vorschriften nicht dar. Ob es dabei zu überhöhten Zahlungen zugunsten der alternativen Stromer komme oder nicht, sei dabei nicht von Brüssel zu entscheiden. Bei der Behörde hatte es etliche Beschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) gegeben. Sie sehen vor, dass deutsche Energieversorger nicht nur eine Einspeisung der alternativen Energien in ihre eigenen Netze zulassen, sondern für diese Energie auch mehr als den marktüblichen, konventionellen Preis zahlen müssen.
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