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EU greift durch – gegen Meyer-Werft

■ Nach Maxhütte nun Meyer-Werft: EU-Recht gegen Protektion

Die EU-Wettbewerbshüter greifen gegen Subventions-Sünder hart durch. Am Mittwoch hatte die Kommission entschieden, daß das Oberpfälzer Stahlwerk Maxhütte, das von dem Vulkan-Vergleichsverwalter Wellensiek immer als sein großer Erfolg angeführt wird, ein Gesellschafterdarlehen des Freistaates Bayern über 24,11 Millionen DM zurückzahlen muß. Der Max-Hütte droht der Konkurs. Bayern klagt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die EU-Kommission.

Gestern wurde bekannt, daß die EU ein Verfahren gegen die Meyer-Werft in Papenburg wegen gut 60 Millionen Mark staatlicher Beihilfen eröffnet. Es geht um zwei Kreuzfahrtschiffe für Malaysia (Genting International). Dank einer Subvention von 6,5 Prozent des Auftragswertes hatte die Meyer-Werft den Milliarden-Auftrag ergattert. Die finnische Masa-Werft, eine Tochter des norwegischen Kvaerner-Konzerns, hatte nach eigenen Angaben ein ähnliches Angebot ohne Subventionen eingereicht und fühle sich gemäß EU-Recht benachteiligt. Auch eine französische Werft habe ohne Staatshilfen ein besseres Angebot vorgelegt.

Das EU-Recht gestattet Beihilfen nur, wenn EU-Werften auf dem internationalen Schiffbaumarkt geholfen werden soll. dpa/taz

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