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EU-Reaktionen auf Beschneidungs-UrteilVerbot undenkbar

Das deutsche Urteil hat auf EU-Ebene eine Diskussion ausgelöst, fällt aber aus der Reihe. Sollte es nicht revidiert werden, könnte es in Brüssel landen.

Noch wird das Kölner Urteil nicht in Brüssel verhandelt. Bild: dpa

BRÜSSEL taz | Bisher gibt es keine EU-weite Regelung des Umgangs mit religiösen Beschneidungen, und bis zu dem umstrittenen Urteil des Kölner Richters war dies auch kein Thema in den europäischen Institutionen in Brüssel. Das könnte sich durch die Diskussion über das deutsche Urteil ändern, meint der gesundheitspolitische Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, Peter Liese: „Wenn das Urteil nicht revidiert wird, könnte das ganz schnell hier in Brüssel landen“, sagt der Abgeordnete, der selbst auch Arzt ist.

In Finnland gibt es bereits eine ähnliche Diskussion wie in Deutschland, nachdem auch dort Gerichte Eltern wegen Beschneidungen verurteilt hatten. Allerdings ist das Parlament noch zu keinem Gesetzentwurf gekommen. In anderen europäischen Ländern sei eine solche Auseinandersetzung kaum vorstellbar, meint Gesundheitsexperte Liese. Gerade in Ländern wie Frankreich, in denen die jüdische und die muslimische Glaubensgemeinschaft viel größer sind als in Deutschland, rechnet er mit Widerstand.

In Frankreich ist die religiös motivierte Beschneidung ohne medizinische Gründe nicht explizit erlaubt, aber auch nicht gesetzlich verboten. Es gebe zwar theoretisch einen Artikel im Strafgesetzbuch, der Handlungen untersagt, die die Integrität des menschlichen Körpers verletzen, aber bisher wurde dieser noch nie in Zusammenhang mit religiösen Beschneidungen gebraucht. Ähnlich ist die rechtliche Lage auch in Belgien und Holland. Auch hier gibt es kein Verbot von Beschneidungen, wenn sie von Ärzten durchgeführt werden. In Belgien bezahlt die Krankenkasse die Operation, wenn sie in Krankenhäusern durchgeführt wird. 2010 waren das fast 25.000 Fälle.

In Großbritannien hat sich die jüdische Gemeinschaft eigene Regeln gesetzt: Die Beschneider werden dort streng von den Rabbinern kontrolliert. „Sie bekommen eine Ausbildung und müssen sich registrieren lassen. Nur sie haben dann das Recht, Beschneidungen vorzunehmen“, erklärt Philip Carmel, Sprecher der Konferenz der europäischen Rabbiner.

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5 Kommentare

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  • S
    SineIraetStudio

    Was nicht berücksichtigt wurde in der Diskussion ist:

    Erstens: bei Konflikten zwischen Grundrechten wie hier - was gilt mehr? Das Recht des Individuums oder eeiner Gruppe? Und: Die Beschneidung kann nachgeholt, nicht aber rückgängig gemacht werden. Zweitens: Ein Gesetz muß allgemeingültig sein; ein Einzel-Fallgesetz ist immwer fragwürdig. In Konsequenz müßte drittens doch wohl eine Behörde entscheiden, welche Körperverletzungen (Ohrfeigen zum Erlernen des wahren Glaubens?)von welcher Relgionsgemienschaft mit welcher Begründung sonst noch erlaubt sind; also der Einstieg in eine Religionen-Beurteilungsstelle; sicher nicht im Sinne der jetzt so aufgeregten Religionsvertreter.

  • SW
    Stefan Wagner

    Zitat: "In Großbritannien hat sich die jüdische Gemeinschaft eigene Regeln gesetzt: Die Beschneider werden dort streng von den Rabbinern kontrolliert."

     

    Na dann ist ja alles in Butter. Dann ist die unwiderrufliche Körperverletzung mit ihren Schmerzen, mit Infektions- und Narkoserisiko, mit dem verbundenen Trauma und dem Verlust eines Organs, welches sensibel im Geschlechtsakt viel Freude machen kann keine regellose Amputation, sondern eine kontrollierte Verstümmelung!

     

    Das wird die Kinder sicher freuen! Lassen wir sie im Stich mit ihrer Not. Sind ja Jungs - mit denen kann mans ja machen.

  • BW
    Balfgang Wonse, gottlos

    Das Kölner Urteil bedarf der Korrektion.

    Das im Namen des (weitgehened zustimmenden) Volkes verkündete Urteil im Bezug auf das Verbot der Beschneidung muß auf Taufe von Kindern, Zwangsheirat, Schächtung und illegal praktizierte Scharia ausgeweitet werden, zugunsten der modernen, weltoffenen und fortschrittlichen Gesellschaft einer säkularen Demokratie.

  • A
    alehotz

    Ich halte die Beschneidung in unserem Land fuer unangemessen,da es laengst nicht mehr,wie es einst gedacht war,der Hygiene und zur Vorbeugung von Geschlechtskrankheiten dient!

     

    Auch wenn dieser Vergleich ein wenig ueberzogen ist,wird unter Strafe gestellt,dass man Welpen kupiert,Beschneidung stellt in meinen Augen keine andere Tatsache dar!

     

    Es gilt natuerlich, andere Laender andere Sitten,aber in Deutschland halte ich es fuer nicht angemessen und halte den Gedanken der Koerperverletzung fuer durchaus angemessen!

  • WB
    Wolfgang Banse

    Kölner Urteil bedarf der Korrektion

    Das im Namen des Volkes verkübdete Urtei des landgeriochts Köln im Bezug auf das Verbot der Beschneidung darf keinen Bestand haben,muss korihgietrt werden,zu Gunsten der Religionsgemeinschaften Muslime und Judentum.

    *Einen Kommentar zu diesem Kommentar wurde bereits von mir verfasst.