: EU-Gericht prüft Haft für britische Kinder
London (dpa) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird das Urteil gegen zwei britische Kinder überprüfen, die 1993 wegen Mordes an einem Zweijährigen zu 15 Jahren Haft verurteilt worden sind. Das berichteten am Wochenende die britischen Medien. Wegen der Schwere der Tat wurden die jungen Täter nicht nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt. Die gerichtlich verhängte Strafe von mindestens acht Jahren Haft wurde vom damaligen konservativen Innenminister Michael Howard auf 15 Jahre erhöht. Die Anwälte der heute 16 Jahre alten Täter argumentieren, daß das Verfahren nicht korrekt gewesen sei und kein Minister ein Recht habe, eine Gefängnisstrafe heraufzusetzen. Die Mutter des Opfers protestierte am Wochenende gegen die Entscheidung.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen