EU-Generalanwalt verlangt Zulassung: Gen-Pollen machen Gen-Honig
Honig, der Pollen aus gentechnisch veränderten Organismen enthält, braucht eine Zulassung. Ein Imker, dessen Körbe in der Nähe von Monsantos Gentechnik-Mais standen, hatte geklagt.
BRÜSSEL dapd | Honig oder Nahrungsergänzungsmittel, die Spuren gentechnisch veränderter Maispollen enthalten, dürfen nur nach vorheriger Zulassung auf dem Markt gebracht werden. Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt des Gerichtshofes der Europäischen Union in einem am Mittwoch veröffentlichten Schlussantrag. In der Mehrheit der Fälle richtet sich das Gericht in seiner Entscheidung nach dessen Antrag.
Die Richter hatten sich mit dem Fall eines bayerischen Imkers befasst, dessen Bienenkörbe in der Nähe eines Feldes standen, auf dem gentechnisch veränderter Mais der Firma Monsanto angebaut wurde. Als in seinem Honig Spuren genetisch veränderten Maises nachgewiesen wurden, hatte er gegen den Freistaat Bayern geklagt. Dieser sollte verhindern, dass seine Bienen mit dem gentechnisch veränderten Mais in Berührung kommen oder dessen Anbau für rechtswidrig erklären.
Die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, vor dem das Verfahren schließlich landete, wandten sich darauf an den Luxemburger Gerichtshof. Er sollte klären, ob die Tatsche, dass sich genetisch veränderte Spuren in einem Produkt befinden, diesen auch zu einem genetisch veränderten Organismus (GVO) mache.
Dies verneinte Generalanwalt Yves Bot. Er begründete dies damit, dass der Pollen des Genmaises, von dem Spuren im Honig des Imkers gefunden wurden, nicht mehr lebensfähig und somit auch nicht mehr befruchtungsfähig sei. Da der Honig aus Zutaten bestehe, die Spuren gentechnisch veränderter Organismen aufwiesen, sei dafür jedoch eine Zulassung nötig, wenn er in den Verkehr gebracht werde. Das Urteil des Gerichtshofes in der Sache wird in einigen Monaten erwartet.
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