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Archiv-Artikel

ERMITTLUNGEN WEGEN MAUERKREUZ-AKTION EINGESTELLT Denkmäler ausleihen? Das ist erlaubt

Von MK

BERLIN taz | Es wäre so ein schöner Prozess geworden: Vorne die Richter mit all ihrer Entscheidungsgewalt und auf der Anklagebank diese Kunstaktivisten vom Zentrum für politische Schönheit. Durften sie im vergangenen Herbst jenes Denkmal mitnehmen, als sie ungestört am Fuße des Deutschen Bundestages die Gedenkkreuze abmontierten? Kreuze, die an die Mauertoten erinnern sollten?

Genau das taten die Kunstaktivisten – und lösten damit eine kontroverse Debatte über Grenzen der Kunst, zynische Flüchtlings- und falsche Gedenkpolitik aus. Jetzt ein kleines Revival vor Gericht – das wäre wirklich schön gewesen.

Dazu wird es aber nicht kommen. Denn die Berliner Staatsanwaltschaft entschied nun: Weil die Künstler nie die Absicht hatten, die Kreuze zu behalten, lägen auch keine Anhaltspunkte für einen Diebstahl vor. Das ist schade. Dass Gerichtsprozesse die öffentliche Debatte beflügeln können, haben der Hoeneß- oder der Kachelmann-Prozess gezeigt. Die Frage, was die Kunst im Namen der Menschlichkeit darf, ist angesichts der Lage im Mittelmeer hochaktuell. Und sie ist beantwortet: Denkmäler ausleihen ist erlaubt. (mk)