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Archiv-Artikel

ERFOLGREICHE TELEKOM-REGULIERER WACHEN AUCH ÜBER STROM UND GAS Harte Brocken für die Energieaufsicht

Die Mitarbeiter der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) dürfen sich freuen: Ihr Haus soll auch die Aufsicht über den deregulierten Energiemarkt erhalten, also über die ehemaligen Strom- und Gasmonopole. Die neue Superbehörde soll vor allem auf Preissenkungen dringen. Damit honoriert Bundeswirtschaftsminister Clement die Streiter gegen die Telekom, von deren Standfestigkeit bei der Gründung der RegTP vor fünf Jahren kaum jemand überzeugt war. Sie stand im Verdacht, eher die Interessen des Bundes als Mehrheitsaktionär von Telekom und Post wahrzunehmen als die der Verbraucher. Doch ihre Entscheidungen im Mehrjahresvergleich sind durchaus uneinheitlich. Und ein gutes Zeichen für Unabhängigkeit ist es immer, wenn regulierte Unternehmen ordentlich sauer auf ihre Regulierer sind.

Ihre Reputation und ihre Erfahrung werden die Wettbewerbshüter in Bonn brauchen. Wichtigstes Problem ist die Durchleitung von Fremdstrom und -gas durch die Netze, um überhaupt Konkurrenz zu ermöglichen. Vor ihnen liegen zwei harte Brocken. Die Stromunternehmen, die aus den Regionen kommen, haben sich über Jahrzehnte tief in die politischen Strukturen hineingefressen und setzen dabei auf Selbstbeschränkungen; sie bilden die „Moll-Fraktion“. Auf „Dur“ machen die Gaskonzerne, die wohl regelrecht in den Wettbewerb hineingezwungen werden müssen. Deswegen wird es maßgeblich darauf ankommen, mit welchen neuen Kompetenzen Clement die Behörde in einigen Monaten ausstatten wird. Der Minister ist zwar qua Amt auch an niedrigen Preisen interessiert, erfreut sich aber qua Herkommen aus dem Kohleland Nordrhein-Westfalen äußerst guten Einvernehmens mit der dortigen Energiewirtschaft.

In die Röhre schaut hingegen das Bundeskartellamt, das sich manche Hoffnung auf die Energieaufsicht gemacht hatte. Aber auch diesbezüglich hat der Zuschlag an die Regulierungsbehörde einen gewissen Charme: Ihre Entscheidungen können nur vor Verwaltungsgerichten angefochten werden; eine Ministererlaubnis ist nicht vorgesehen. DIETMAR BARTZ