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EKD gegen „Kirchenasyl“

Nicht die Kirche, nur der Staat kann nach Auffassung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Asyl gewähren. Das geht aus zehn Thesen zum Kirchenasyl hervor, die am Sonnabend vom Rat der EKD unter Vorsitz von Landesbischof Klaus Engelhardt verabschiedet wurden. Demnach nimmt die Kirche nicht das Recht in Anspruch, von Abschiebung bedrohten Ausländern Asyl gewähren zu können.

In dem Thesenpapier wird darauf hingewiesen, daß Christen aber eine Beistandspflicht für hilfesuchende Menschen haben, denen durch eine Abschiebung Lebensgefahr droht. Wer Flüchtlingen in rechtswidriger Form, etwa durch Verstecken vor Behörden, helfe, müsse das alleine verantworten. Die Kirche dürfe dabei nicht als handelnde oder verantwortliche Institution in Anspruch genommen werden. Aus Sicht der EKD dürfen sich solche Hilfen nicht gegen die Rechtsordnung richten. Abschiebungen sollten nicht generell als unakzeptabel und unmoralisch bekämpft werden. dpa

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