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EG fragt: Wollte der Vulkan abzocken?

■ Prüfverfahren wegen überhöhter Preise des China-Geschäfts eingeleitet

„Da stimmen wir nicht zu“, erklärte das Bonner Entwicklungshilfeministerium gestern auf Anfrage der taz nach dem 25-Prozent-Zuschuß, den der Bremer Vulkan für einen großen Schiffsauftrag aus China haben will. Selbst wenn der Auftrag der chinesischen Cosco-Reederei nicht längst an die Hitachi-Werft gegangen ist, wie die Japaner stolz verkündeten — in Deutschland wäre er kaum zu den vom Vulkan gewünschten Konditionen abzuwickeln.

Stärker als das Veto des CSU- Entwicklungshilfeministers, der sich auf Bundestagsbeschlüsse zu den Menschenrechtsverletzungen in China stützt, dürften noch die Bedenken der EG ins Gewicht fallen: Die EG-Komission hat nachgerechnet und den „Eindruck“ gewonnen, „daß die deutschen Werften überhöhte Preise gefordert haben, um Betriebsbeihilfen im Rahmen der Entwicklungshilfe erhalten zu können.“ So steht es im Amtsblatt der EG- Kommission am 29.1.1992.

„Die Kommission bezweifelt“ deshalb, „ob es sich bei diesem Beihilfevorhaben tatsächlich um Entwicklungshilfe handelt“ — mit diesem Satz begründete die EG-Komission die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens über die deutsche Subventionsabsicht.

Die EG-Kommission hat die Berechnungsgrundlagen der Vulkan-AG in ihrem Amtsblatt offengelegt und die Partnerländer zu Stellungnahmen aufgefordert. Bevor die Kommission „ihre endgültige Entscheidung in diesem Verfahren erlassen hat“, schreibt die Kommission ausdrücklich an die Andresse der Deutschen, darf keine Beihilfe gewährt werden. K.W.

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