: EG-Beitritt der DDR unproblematisch
■ EG-Kommission sieht einer unkomplizierten Aufnahmeprozedur für die DDR entgegen
Brüssel (dpa) - Martin Bangemann, EG-Kommissar, sagte am Donnerstag in Brügge, der wirtschaftliche Entwicklungsstand der DDR entspreche ungefähr dem Spaniens und liege nicht wesentlich unterhalb des EG-Durchschnitts. Es müsse allerdings frühzeitig deutlich gemacht werden, daß als Folge der deutschen Einigung andere EG-Staaten nicht weniger EG -Mittel erhalten. „Wenn die D-Mark in der DDR als legales Zahlungsmittel eingeführt ist, wird dort ein zweites deutsches Wirtschaftswunder stattfinden“, so Bangemann.
Bangemann hatte zuvor in einer Anhörung vor dem Sonderausschuß des Europaparlaments, der die Auswirkungen der deutschen Einigung auf die EG untersucht, einen Drei -Stufen-Plan der EG-Kommission zur Aufnahme der DDR in die EG dargelegt. Danach beteht die erste Stufe in der Schaffung einer Währungsunion zwischen der Bundesrepublik und der DDR, die zweite im rechtlichen Zusammenschluß der beiden deutschen Staaten und die dritte in einer Übergangsphase für die Anpassung der DDR an das EG-Recht.
Wie aus Parlamentskreisen verlautete, betonte Bangemann zudem in der nicht öffentlichen Anhörung, daß mit Inkrafttreten der deutsch-deutschen Währungsunion das Protokoll über den innerdeutschen Handel angepaßt werden müsse. Dies sei nötig, um zu verhindern, daß subventionierte Waren, Antiquitäten oder Meißner Porzellan in großen Mengen und gewerbsmäßig aus der DDR in den Westen geschafft werden. Dazu müsse der Handel an der Grenze zwischen der Bundesrepublik und der DDR erfaßt und kontrolliert werden.
Bangemann und EG-Außenkommissar Frans Andriessen unterstrichen, daß nach Ansicht der EG-Kommission für die Aufnahme der DDR in die EG eine Änderung der EG-Verträge nicht notwendig sei. Dagegen argumentierten die EG -Sozialisten nach Angaben des SPD-Abgeordneten Klaus Wettig, daß die EG der DDR für eine Übergangszeit Ausnahmeregelungen zum Beispiel im Wettbewerbsrecht einräumen müsse. Diese hätten den „Charakter von Vertragsänderungen“ und müßten von den Parlamenten aller zwölf EG-Staaten ratifiziert werden. Artikel 189 der EWG-Verträge schreibe vor, daß EG -Richtlinien überall in der EG gelten müssen.
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