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Durchsuchung der „Bild“ unzulässig

BERLIN taz ■ Die Durchsuchung der Dresdner Redaktion der Bild-Zeitung im September war nach einem Beschluss des Landgerichts Dresden ein „tiefgreifender Grundrechtseingriff“. Damals hatten Kriminalbeamte im Auftrag der Dresdner Staatsanwaltschaft die Redaktion durchsucht, um Hinweise auf einen Informanten zu erhalten, der die Zeitung über einen Altöl-Skandal unterrichtet hatte. Bild hatte gegen die erfolglose Aktion und den Beschlagnahmebeschluss Beschwerde eingelegt.

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