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Durchsuchung bei Hoechst abgelehnt

Frankfurt (dpa/vwd) - Der Antrag des Bundeskartellamtes auf Durchsuchung der Geschäftsräume der Hoechst AG Frankfurt ist vom Amtsgericht Frankfurt abgelehnt worden. Das Bundeskartellamt hatte den Antrag auf Durchsuchung im Rahmen der Amtshilfe für die EG–Kommission in Brüssel gestellt, die gegen Hoechst Ermittlungen wegen des Verdachts kartellrechtswidriger Absprachen bei PVC– und Polyäthylen–Erzeugnissen führt. Der Richter lehnte den Antrag ab, weil darin die Tatsacheninformationen, die der Europäischen Kommission vorliegen sollen, nicht ausreichend dargelegt worden seien. Das Bundeskartellamt hatte bereits am 20. Januar eine Durchsuchungsaktion bei Hoechst versucht; den damit beauftragten Beamten war jedoch der Zutritt verwehrt worden. Die EG–Kommission hat eine Klage wegen Vertragsverletzung gegen die Bundesrepublik angekündigt, die sie in der unterlassenen Amtshilfe durch deutsche Stellen (Polizei) sieht.

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