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Durch Gaspistole Augenlicht verloren

Berlin. Spielereien mit einer Gaspistole haben einem 14jährigen Jungen aus Spandau das linke Augenlicht gekostet. Der Besitzer der Pistole wurde gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten zu 2.700 Mark Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der Mann hatte zwar nicht selbst geschossen, sondern ein Freund des gleichaltrigen Opfers. Bei derart gefährlichen Waffen reiche es nicht aus, daß der Angeklagte den Jugendlichen den Umgang mit der Waffe erklärt habe. Er hätte das Spielen mit der Waffe unterbinden müssen.

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