piwik no script img

■ Am RandeDrogentest nach Haschischfund zulässig

Berlin (dpa) – Auch wer nur ein einziges Mal mit fünf Gramm Haschisch in der Tasche angetroffen wird, muß damit rechnen, daß ihn die Führerscheinbehörde zum Drogentest vorlädt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, daß eine Anordnung eines sogenannten Drogenscreenings rechtmäßig ist (Az.: 11 B 48/96). Die Methode kann regelmäßigen Drogenkonsum nachweisen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen