: Dreiste Zweckentfremdung
Insgesamt 320.000 Mark Bußgeld müssen vier Tatbeteiligte für einen besonders gravierenden Fall von Zweckentfremdung von Wohnraum zahlen. Die vier hatten in einer Wohnung in der Adalbertstraße einen bordellartigen Betrieb eingerichtet. Als das Wohnungsamt gegen die Zweckentfremdung vorging, erklärten sie, eine Ersatzwohnung im Dachgeschoß des Hauses zu errichten. Dies taten sie auch, verwendeten die Wohnung aber erneut nicht zu Wohnzwecken. taz
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