: Dreimal bunte Bälle pro Film
■ Sat.1 darf doch mehr als eine Werbeinsel einklinken
Koblenz/Berlin (AP/taz) – Der Kommerzsender Sat.1 darf Spielfilme normaler Länge ab sofort wieder dreimal mit Werbeblöcken unterbrechen. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Koblenz hervor. Der Sender teilte auf Anfrage mit, die Entscheidung werde bereits in die Tat umgesetzt.
Sat.1 hatte am 1. Oktober damit begonnen, Spielfilme normaler Länge dreimal statt zweimal mit Werbeblöcken zu unterbrechen, und war am 8. Oktober von der rheinland-pfälzischen Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter mit Sofortvollzug angewiesen worden, dies zu unterlassen. Hintergrund ist, daß die Anzahl der zulässigen Werbeblöcke sich nach der Länge der Spielfilme richtet. Der Sender legte die Brutto- Länge zugrunde, also einschließlich Werbeblöcke, die Aufsichtsbehörde aber die reine Filmlänge („Netto-Prinzip“).
Das OVG ordnete nun an, daß der Bescheid der Landeszentrale bis zu einer endgültigen Klärung in der Hauptsache nicht vollzogen werden darf. Es erteilte Sat.1 in zweiter Instanz damit vorläufigen Rechtsschutz, da die kommerziellen Interessen des Senders höher zu bewerten seien als die der Landesmedienzentrale. Die Richter orientierten sich an der Fernsehrichtlinie der EG von 1989, in der nicht festgelegt sei, ob Brutto- oder Netto-Prinzip gelte. „Im Verfahren in der Hauptsache werde diese Frage voraussichtlich durch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geklärt werden müssen“, so die Mitteilung der Koblenzer Justiz. Sie verwies im übrigen darauf, daß die Landeszentrale zunächst selbst unsicher war und das Bruttoprinzip bis Oktober 1993 zugelassen hatte. Für den Sender, dessen Geschäftsführer Jürgen Doetz die Entscheidung einen „wichtigen Etappensieg“ nannte, sagte Sprecherin Kristina Faßler in Berlin, ab sofort würden Spielfilme wieder dreimal mit Werbeblöcken unterbrochen.
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