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Archiv-Artikel

Dreijähriges Mädchen schwer misshandelt

Bei Oldenburg soll ein Mädchen vom Lebensgefährten der Mutter gequält und vergewaltigt worden sein. Der Tod des zweijährigen Tim aus Elmshorn wird ab heute vor Gericht im Revisionsverfahren verhandelt

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt gegen einen Mann, der die dreijährige Tochter seiner Lebensgefährtin körperlich gequält und möglicherweise auch sexuell missbraucht haben soll. Das Kind habe schlimme Verletzungen und blutende Wunden am ganzen Körper und sei vermutlich vergewaltigt worden. Das Mädchen wird in einer Klinik psychologisch betreut.

Der Mann aus Großenkneten (Kreis Oldenburg) war bereits Anfang Dezember 2006 in Hamburg festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft will heute nähere Angaben zu dem Fall machen. Die Mutter des dreijährigen Mädchens soll die Taten ihres Lebensgefährten geduldet haben.

Ab heute wird der Prozess um den gewaltsamen Tod des kleinen Tim aus Elmshorn neu aufgerollt. Das Landgericht Itzehoe hat zunächst vier Verhandlungstage angesetzt, um die Strafe für den Lebensgefährten von Tims Mutter neu festzulegen.

Der 39-Jährige war im März 2006 wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll den Kopf des Zweijährigen am 8. November 2005 mehrfach gegen eine Wand geschlagen haben, so dass der Junge an den Folgen seiner schweren Verletzungen starb. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil des Landgerichts im August wegen Rechtsfehlern teilweise aufgehoben; der Schuldspruch gegen den 39-Jährigen ist jedoch rechtskräftig.

Der Fall Tim hatte im November 2005 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Leiche des Jungen wurde erst nach sechstägiger Suche in einem Garten in der Nähe von Tims Zuhause entdeckt. Der arbeitslose Bautischler hatte sie dort in einer Sporttasche versteckt. Nur vier Monate später wurde der Fall in erster Instanz vor Gericht verhandelt. Das Motiv für die Tat blieb jedoch bis heute unbeantwortet.

Der Angeklagte bestritt damals vehement jegliche Verantwortung. Er behauptete, der Junge sei beim Duschen gestürzt und habe sich leicht am Kopf verletzt. Am nächsten Morgen habe er ihn tot auf dem Sofa entdeckt. Der Mann hatte das Kind für mehrere Tage in seiner Obhut, um nach eigener Aussage die mit der Erziehung überforderte Mutter zu entlasten und ihm „Benehmen beizubringen“.

Der Verteidiger hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Der BGH war den Argumenten des Anwalts teilweise gefolgt und kritisierte unter anderem die Begründungen der Itzehoer Richter für das Strafmaß. DPA