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Drei Länder und ein Rundfunkdach

■ Brandenburg hält an Mehrländeranstalt fest/ Rundfunkgesetz passierte Landtag in erster Lesung/ Opposition will eigen Anstalt

Potsdam. Die „Ampelkoalition“ hat das angekündigte Vorschaltgesetz zur Neuordnung des Rundfunks in Brandenburg sowie den Entwurf eines Landesrundfunkgesetzes im Landtag eingebracht. Bereits im Mai sollte das Landesrundfunkgesetz in erster Lesung behandelt werden, war jedoch von den Koalitionsparteien zurückgezogen worden, um Verhandlungen zwischen Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern über die Bildung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt nicht zu belasten. Das Vorschaltgesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Der Chef der Potsdamer Staatskanzlei, Jürgen Linde (SPD), bekräftigte, daß die Landesregierung am Ziel der Bildung einer Nordostdeutschen Rundfunkanstalt (NORA) mit Berlin und Mecklenburg-Vorpommern festhalte. Das Kabinett hoffe, daß in Schwerin bald eine Entscheidung über die künftige Rundfunklandschaft falle, damit das brandenburgische Vorschaltgesetz noch vor der zweiten Lesung gegebenenfalls angepaßt werden könne. Linde betonte, in jedem Fall müsse es ein rundfunkpolitisches Miteinander mit Berlin geben, was allein schon Fragen der Frequenzvergabe und des Werbeaufkommens nahelegten. Das Vorschaltgesetz schafft die gesetzlichen Grundlagen für die Berufung eines Rundfunkgründungsbeauftragten und eines Rundfunkrates. Die Frage der Rechtsform eines künftigen Rundfunks in Brandenburg wird offengelassen. Der Entwurf ermöglicht sowohl die Gründung einer Mehrländer- als auch einer eigenen Landesrundfunkanstalt. Das gleichzeitig eingebrachte Gesetz über den Rundfunk Brandenburg sieht die Bildung einer Landesrundfunkanstalt vor.

SPD-Fraktionschef Wolfgang Birthler machte im Landtagsplenum deutlich, daß die SPD-Fraktion — ebenso wie der Koalitionspartner Bündnis 90 und die oppositionelle PDS — eine Einländerrundfunkanstalt favorisiert. Als wesentliche Bedingungen für den Beitritt Brandenburgs zu einer Mehrländeranstalt unter Einschluß Berlins nannte er ein deutliches „Abspecken“ des Senders Freies Berlin. Ferner müsse durch eine erhöhte Produktionsquote für den Medienstandort Potsdam-Babelsberg ausgeglichen werden, was in anderen Bereichen an die Partnerländer abgegeben werde.

Für die CDU-Fraktion sprach sich deren Abgeordneter Manfred Walther für die Bildung einer Mehrländeranstalt entweder nur mit Berlin oder im Dreierverbund mit Mecklenburg-Vorpommern aus. „Eine eigene Landesrundfunkanstalt können wir uns nicht leisten“, sagte Walther. Überdies würde der Anteil eines rein brandenburgischen Rundfunks am ARD-Programm mit schätzungsweise drei Prozent zu gering ausfallen. Walther mahnte die Abgeordneten, sich mit der Beratung der Gesetzentwürfe in den Ausschüssen Zeit zu lassen, um die Verhandlungen mit den beiden Nachbarländern nicht zu gefährden.

Die FDP-Fraktion will in Kürze auch ein Gesetz zum Privatrundfunk im Landtag einbringen und Verhandlungen mit Berlin zur Gründung einer gemeinsamen Landesmedienanstalt aufnehmen. dpa

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