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Drei Jahre für Vergewaltigung

Wegen Körperverletzung und Vergewaltigung einer taubstummen Frau ist ein 26jähriger Türke gestern vor dem Landgericht zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Für das Gericht bestand „nicht der geringste Zweifel“, daß der Angeklagte die 24jährige Türkin in einem Waldstück vergewaltigt und mit dem Kopf gegen einen Baum geschlagen hatte, als sie sich wehrte. Das Gericht stützte sich auf die durch einen Taubstummen-Dolmetscher vermittelten Angaben der Frau. Der Angeklagte wies den Vorwurf der Vergewaltigung zurück. Er habe die Frau nur geschlagen, weil sie sich angeblich mit einem anderen Mann eingelassen habe.dpa

(Siehe taz vom 4. 3.)

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