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Archiv-Artikel

Dosenpfand: Wal-Mart verliert

In einem Rechtsstreit um die Umsetzung des Dosenpfands hat das Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Supermarktkette Wal-Mart in Deutschland bestätigt. Dem Unternehmen droht damit bei weiteren Verstößen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Eine Handelskammer des Gerichts sah es als erwiesen an, dass eine Berliner Wal-Mart-Filiale in zwei Fällen Kunden Pfand erstattete, ohne leere Einweggetränkeverpackungen zurückzufordern. Den Widerspruch der Wal-Mart Germany GmbH & Co. KG gegen die schon Ende Januar erlassene einstweilige Verfügung wiesen die Richter ab. Bei neuen Verstößen gegen die Verpackungsordnung kann das Gericht über die Geschäftsführung eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten verhängen. Gegen Wal-Mart war ein Berliner Getränkemarkt vorgegangen, da er seine Wettbewerbsrechte verletzt sah. Der Markt stützte sich bei den Vorwürfen auf zwei eidesstattliche Versicherungen von Testkäufern. Das Dosenpfand werde ordnungsgemäß umgesetzt, betonte ein Wal-Mart-Anwalt. RTR